Teilnahme-bedingungen

für den Sternenmarkt 2024 in Potsdam

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Teilnahme wird durch die Reihenfolge der Anmeldungen und die Zahlung für die Standfläche auf Grundlage der ausgestellten Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum bestimmt. 
  2. Die deutsch-polnische Projektagentur behält sich das Recht vor, die Anmeldung zur Teilnahme am Sternenmarkt ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 
  3. Die gemietete Fläche ist ausschließlich für den Aussteller bestimmt. Eine Untervermietung der Fläche an andere Aussteller ohne Zustimmung des Veranstalters ist nicht gestattet. 
  4. Jeder zur Verkaufszwecken angebotene Artikel muss einen Euro-Preis, das Herstellungsdatum, das Ablaufdatum und die Verwendungshinweise aufweisen – in deutscher Sprache. 
  5. Die Standorte werden von der deutsch-polnischen Projektagentur zugewiesen, wobei sich diese das Recht vorbehält, aus organisatorischen oder technischen Gründen Änderungen vorzunehmen. 
  6. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand weihnachtlich zu gestalten und entsprechend zu beleuchten. 
  7. Der Aussteller ist für die ordnungsgemäße Sauberkeit und Ordnung am Stand verantwortlich. 
  8. Die Aussteller sind verpflichtet, die geltenden Steuergesetze einzuhalten und erforderliche Genehmigungen und Lizenzen zu besitzen. 
  9. Aussteller, die alkoholische Getränke verkaufen, müssen eine temporäre Erlaubnis einholen: Kosten ca. 35,00 Euro beim Stadtamt Potsdam auf eigene Kosten. 
  10. Die Stromversorgung und -nutzung steht den Ausstellern während der Öffnungszeiten zur Verfügung. 
  11. Der Aussteller ist für die Versicherung der Handelswaren auf eigene Kosten und Risiko verantwortlich. 
  12. Die deutsch-polnische Projektagentur übernimmt keine Verantwortung für Beschädigungen von Waren und Ständen der Aussteller vor, während und nach der Veranstaltung. 
  13. Die deutsch-polnische Projektagentur haftet nicht für Schäden durch Diebstahl, Feuer, Sturm, Blitzschlag, Explosion, Wassereinbruch, Strom- oder Wasserausfall und andere zufällige Ereignisse. 
  14. Bei außergewöhnlichen Umständen hat der Veranstalter das Recht, die weitere Teilnahme eines Ausstellers am Weihnachtsmarkt zu verweigern (z. B. bei Nichtbeachtung der Regeln). 
  15. Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung
    a) Ein Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung erfordert eine schriftliche Benachrichtigung des Veranstalters an die E-Mail-Adresse post@sternenmarkt-potsdam.de, andernfalls ist sie ungültig.
    b) Im Falle eines Rücktritts von der Teilnahme am Sternenmarkt bis zum 29.09.2024 wird 50% der Gebühr für die Fläche zurückerstattet.
    c) Im Falle eines Rücktritts von der Teilnahme am Sternenmarkt nach dem 29.09.2024 verfällt das Recht auf Rückerstattung der Flächengebühr (und der Mietgebühr für den Stand).
  16. Der Aufbau der Stände findet am Donnerstag, den 28. November 2024, von 14:00 bis 19:00 Uhr und am Freitag, den 29. November, von 7:00 bis 13:30 Uhr statt.
  17. Der Abbau der Stände erfolgt am Sonntag, den 1. Dezember 2024, nach 19:00 Uhr. Das Entfernen von Waren vom Stand und der Abbau des Standes vor dem Ende der Veranstaltung sind verboten. Bei Nichteinhaltung des Beginns des Abbaus wird dem Aussteller eine zusätzliche Gebühr von 500 Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Alle Teilnehmer des Marktes haben mit dem Betreten der Plätze die Bestimmungen sowie die Anordnungen des Aufsichtspersonals zu beachten. Die allgemeinen Vorschriften, insbesondere die Gewerbeordnung, die Preisauszeichnungsverordnung, das Lebensmittel-, Hygiene- und Baurecht sind zu beachten.

  1. Jeder hat sein Verhalten auf den Plätzen und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass keine Person oder Sache geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
  2. Es ist insbesondere unzulässig:
    – Waren im Umhergehen anzubieten,
    – ohne Erlaubnis Werbematerial aller Art oder sonstige Gegenstände zu verteilen,
    – mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Mopeds oder ähnlichen Fahrzeugen zu fahren, diese mitzuführen oder zu parken (außer vorgesehenen Stunden).
    –Den Beauftragten der zuständigen amtlichen Stellen ist jederzeit Zutritt zu den Standplätzen und Verkaufseinrichtungen zu gestatten. Alle im Marktverkehr tätigen Personen haben sich ihnen gegenüber auf Verlangen auszuweisen.
    – Verkaufstätigkeit (auch Dienstleistung, Schaustellungen, Warenbesichtigungen und Warenbestellungen) sind vor Beginn und nach Beendigung der für die Märkte festgesetzten Zeiten nicht gestattet.

Sauberhaltung der Plätze

  1. Die Marktfläche darf nicht verunreinigt werden. Abfälle dürfen nicht auf den Markt eingebracht werden.
  2. Die Händler sind verpflichtet:
    – ihre Standplätze sowie die angrenzenden Gangflächen während der Benutzungszeit von Schnee und Eis freizuhalten,
    – dafür zu sorgen, dass Papier und anderes leichtes Material nicht verweht wird,
    – Verpackungsmaterial und Abfälle von ihren Standplätzen, den angrenzenden Gangflächen und nicht belegten unmittelbar benachbarten Ständen in Gefäße (nicht in die vorhandenen Abfallkörbe) einzufüllen und unschädlich zu beseitigen. Die Abfälle sind getrennt nach den jeweils gültigen Abfallbestimmungen von jedem einzelnen Händler/ Beschicker zu entsorgen.
    – Die Einrichtungen wie Verkaufstische, Waagen und sonstige Geräte müssen stets sauber sein.

Gesundheitliche Vorschriften

  1. Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur in gesundem, reinem, frischem und hygienisch einwandfreiem Zustand feilgeboten und verkauft werden.
  2. Die zum Verkauf aufgestellten Waren sind so aufzubewahren, dass sie vor Schmutz, Insekten, Witterungs- und sonstigen nachteiligen Einflüssen geschützt sind. Sie dürfen insbesondere nicht mit dem Erdboden in unmittelbare Berührung kommen, sondern müssen auf sauberen Tischen oder Gestellen feilgehalten werden, sofern die Waren nicht in Kisten, Körben oder Säcken usw. verpackt sind.